Terminanfragen rund um die Uhr aufnehmen — in Hamburg
Termine, Prophylaxe, Schmerzfälle — der KI-Chatbot nimmt Anfragen auf Ihrer Website entgegen und gibt sie an Ihr Praxisteam weiter. DSGVO-konform.
Hamburg ist ein Stadtstaat mit rund 1,87 Mio. Einwohnern (Stand 31.12.2025).
Keine Anmeldung nötig · In unter 10 Sekunden · DSGVO-konform
Wie Smartwebchat Ihnen hilft
Speziell für Zahnärzte in Hamburg
Hamburg teilt die zahnärztliche Versorgung in sieben Planungsbereiche auf — je einen pro Bezirk. Für die Kieferorthopädie führt Hamburg nur einen Planungsbereich.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lag der Versorgungsgrad für die Stadt bei 102,7 Prozent. Zwischen den Bezirken reicht die Spanne von 85,1 Prozent in Harburg bis 115,5 Prozent in Hamburg-Nord; vier Bezirke liegen unter dem Soll, drei darüber.
Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat am 15. Juli 2026 auf dieser Grundlage beschlossen, dass für keinen der sieben Planungsbereiche eine bestehende oder drohende Unterversorgung festzustellen ist.
Beim Notdienst geht Hamburg einen eigenen Weg. Statt jede Praxis reihum auch nachts einzuteilen, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Räume in der Stresemannstraße angemietet, sie notdienstgerecht ausgestattet und einen Zahnarzt vertraglich gebunden. Dieser zentrale Nachtdienst läuft jeden Abend von 19 bis 1 Uhr, an 365 Tagen im Jahr, ohne vorherige telefonische Anmeldung — und befreit dadurch die gesamte Hamburger Kollegenschaft von der Verpflichtung zum nächtlichen Dienst.
Die verbleibenden Zeiten belegen die Praxen freiwillig über ein Reservierungsportal, statt zentral zugeteilt zu werden. Diesen zweiten Gedanken nennt die Kassenzahnärztliche Vereinigung eine Hamburger Besonderheit und benennt zugleich seine Grenze: In ihrem Bericht vom 20. März 2023 schreibt sie, dass immer wieder weder die vollständige freiwillige Belegung noch das für die Nachbearbeitung nötige Mindestniveau von 70 Prozent erreicht werde.
Bezirke und Stadtteile, die der Chatbot bedient
Altona · Eimsbüttel · Hamburg-Mitte · Hamburg-Nord · Wandsbek · Bergedorf · Harburg
Häufige Fragen aus Hamburg
Warum plant Hamburg die zahnärztliche Versorgung je Bezirk?
Die Richtlinie lässt beides zu. Sie schreibt vor, dass die Planungsbereiche den kreisfreien Städten oder Landkreisen entsprechen sollen, lässt bei der Abgrenzung aber Abweichungen zu — und hält die Untergliederung von Gemeinden, insbesondere von Großstädten, für angezeigt, wenn die örtlichen Verhältnisse dies notwendig machen; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Praxis für den Patienten in zumutbarer Entfernung liegt. Hamburg hat davon Gebrauch gemacht und plant je Bezirk. Für eine Praxis heißt das: Es gibt eine amtliche Kennzahl für den eigenen Bezirk.
Wer stellt den zahnärztlichen Notdienst in Hamburg sicher?
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung, im Einvernehmen mit der Zahnärztekammer. Als Rechtsgrundlage nennt sie § 75 Absatz 1b Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 14 Absatz 1 der Berufsordnung für die hamburgischen Zahnärzte. Die Einteilung nimmt der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vor; geregelt ist das Verfahren in der Notdienstordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, die 1973 von ihrer Vertreterversammlung und von der Zahnärztekammer beschlossen wurde und deren acht Nachträge die Vertreterversammlung gefasst hat. Sie verpflichtet jede niedergelassene und jede angestellte Zahnärztin und jeden entsprechenden Zahnarzt grundsätzlich zur Teilnahme.
Eingeteilt werden auch angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte, und zwar persönlich. Dauerhaft ausgenommen sind Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, ausschließlich kieferorthopädisch tätige Zahnärzte sowie Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie samt ihren angestellten Zahnärzten. Schwerbeschädigte, die ihre zahnärztliche Tätigkeit in der eigenen Praxis nur in beschränktem Umfang ausüben, können auf schriftlichen Antrag und nach Prüfung des Einzelfalls befreit werden; Kinderzahnärztinnen und Kinderzahnärzte, die mehr als 80 Prozent Kinder und Jugendliche behandeln, können sich auf Antrag befreien lassen. Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr ist die Teilnahme freiwillig.
Welche Notdienstzeiten muss eine Praxis abdecken?
Neben dem zentralen Nachtdienst gilt: mittwochs und freitags von 16 bis 18 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von 10 bis 12 und von 16 bis 18 Uhr. Das sind kurze, feste Fenster. Für den Chatbot heißt das: Die eigenen Dienstzeiten gehören hinterlegt, die Zuteilung der anderen Praxen nicht.
Kostenlos testen
Ihr individueller KI-Chatbot ist sofort startklar. 14 Tage kostenlos, monatlich kündbar, keine Kreditkarte.