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KI-Chatbot für Arztpraxen & Medizin in München

Ihre Rezeption, entlastet — in München

Ihr KI-Chatbot beantwortet Patientenfragen zu Sprechzeiten, Terminen und Leistungen — sofort und DSGVO-konform. Damit Ihr Team sich auf die Patienten konzentrieren kann.

München ist Landeshauptstadt Bayerns und gliedert sich in 25 Stadtbezirke.

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Speziell für Arztpraxen & Medizin in München

München wird hausärztlich nicht als Stadt geplant. Planungsbereich ist der Mittelbereich München, und er umfasst die Landeshauptstadt zusammen mit Umlandgemeinden. Grundlage ist eine bundesweite Festlegung: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ausgewiesenen Mittelbereiche zu hausärztlichen Planungsbereichen bestimmt. Für Bayern sind das 137 Mittelbereiche, von denen 43 geteilt wurden, sodass 204 hausärztliche Planungsbereiche entstanden.

Zum Stand 7. August 2026 lag der Versorgungsgrad der hausärztlichen Versorgung im Mittelbereich München bei 114,21 Prozent, also über der Sperrgrenze von 110 Prozent; der Planungsbereich ist für Neuzulassungen gesperrt. Als der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am selben Tag mehrere bayerische Planungsbereiche teilweise entsperrte, war München nicht darunter. Die Landeshauptstadt erscheint in dieser Rechnung nicht als eigene Größe.

Ob die Zusammenfassung von Stadt und Umland noch trägt, prüft die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns selbst. Nach dem Bedarfsplan in der Fassung vom 18. Mai 2021, zuletzt geändert am 5. Juni 2025, erfüllen 44 bayerische Mittelbereiche das Ausdehnungskriterium von mindestens 30 Kilometern, 42 davon wurden bereits geteilt — München ist einer der beiden verbliebenen. Wegen der insgesamt guten bis sehr guten Versorgungslage geht die Kassenärztliche Vereinigung dabei nicht von einer akuten Dringlichkeit aus. Geprüft wird dennoch, und die Prüfung ist aufwendig: Das standardisierte Teilungsschema ist für München nicht anwendbar, und eine reine Trennung von Stadt und Landkreis erscheint nicht sinnvoll, sodass detaillierte Analysen nötig sind.

Ein einziger Versorgungsgrad für den gesamten Mittelbereich sagt nichts darüber, wie die Versorgung innerhalb Münchens verteilt ist. Die Landeshauptstadt erhebt das getrennt: Im Anhang ihrer Förderrichtlinie steht für alle 25 Stadtbezirke, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner auf einen vollen hausärztlichen Versorgungsauftrag kommen — Stand Dezember 2023, auf Grundlage von Zahlen des Statistischen Amts München und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Die Spanne reicht von 209 in Altstadt-Lehel bis 2.751 in Hadern. Ebenfalls über 2.400 liegen Milbertshofen-Am Hart mit 2.701, Sendling-Westpark mit 2.483, Feldmoching-Hasenbergl mit 2.471 und Berg am Laim mit 2.412. Das Gesundheitsreferat begründet damit sein Förderprogramm: Haus- und Kinderarztpraxen seien über das Stadtgebiet hinweg ungleich verteilt, und in einigen Gebieten komme es zu Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Terminvergabe.

Bezirke und Stadtteile, die der Chatbot bedient

Altstadt-Lehel · Maxvorstadt · Schwabing-West · Au-Haidhausen · Bogenhausen · Pasing-Obermenzing · Sendling · Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt · Sendling-Westpark · Schwanthalerhöhe · Neuhausen-Nymphenburg · Moosach · Milbertshofen-Am Hart · Schwabing-Freimann · Berg am Laim · Trudering-Riem · Ramersdorf-Perlach · Obergiesing-Fasangarten · Untergiesing-Harlaching · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln · Hadern · Aubing-Lochhausen-Langwied · Allach-Untermenzing · Feldmoching-Hasenbergl · Laim

Häufige Fragen aus München

Endet das Einzugsgebiet einer Münchner Praxis an der Stadtgrenze?

Die Bedarfsplanung zieht dort jedenfalls keine Grenze. Der hausärztliche Planungsbereich ist der Mittelbereich München, der die Landeshauptstadt und Umlandgemeinden zusammenfasst; einen eigenen hausärztlichen Planungsbereich für den Landkreis München gibt es nicht. Getrennte Zeilen für Stadt- und Landkreis München führt dieselbe Übersicht erst in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung — hausärztlich sind Landkreise überhaupt keine Planungsbereiche. Wie die Versorgungsbeziehungen innerhalb des Mittelbereichs und zu den angrenzenden Mittelbereichen tatsächlich verlaufen, wäre laut Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns erst noch in detaillierten Analysen darzustellen.

Was bedeutet die Sperrung für neue Praxen in München?

Dass keine neuen Zulassungen ausgesprochen werden, solange der Versorgungsgrad über der Sperrgrenze liegt. Die Landeshauptstadt hält in ihrer Förderrichtlinie fest, dass in München eine haus- und kinderärztliche Überversorgung vorliegt. Das Förderprogramm der Landeshauptstadt ändert daran nichts: Es ist eine Geldleistung, keine Zulassung, und richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber bestehender Praxen.

Unterscheidet die Bedarfsplanung innerhalb Münchens nach Stadtbezirken?

Die Bedarfsplanung nicht — die Stadt selbst schon. Der Mittelbereich München ist ungeteilt, für den gesamten Planungsbereich gilt zum Stand 7. August 2026 ein einziger Versorgungsgrad von 114,21 Prozent. Kleinräumige Unterschiede bildet diese Kennzahl nicht ab.

Die Landeshauptstadt erhebt sie dagegen sehr wohl: Ihr Gesundheitsreferat stellt fest, dass Haus- und Kinderarztpraxen über das Stadtgebiet hinweg ungleich verteilt sind und die Versorgungslage in einigen Gebieten ungünstiger ist.

Nach welchen Kriterien bestimmt die Stadt München ihre Förderregionen?

Nach zwei Indikatoren, die getrennt für die haus- und die kinderärztliche Versorgung ausgewertet werden: die Ärztin-/Arzt-Dichte im Stadtbezirk und die sozialen Herausforderungen auf Ebene der Planungsregionen des Sozialreferats. Ein ungünstig versorgter Stadtbezirk allein genügt also nicht. Die so bestimmten Förderregionen hat das Gesundheitsreferat untereinander gewichtet und in die Kategorien A bis D eingeteilt, wobei A die höchste Priorität trägt. Welche Straßen zu welcher Förderregion gehören, listet Anhang II der Förderrichtlinie einzeln auf.

Gefördert wurden in der Pilotphase Verlegung und Kapazitätsausweitung bestehender Praxen: ein Mietzuschuss von monatlich 5 Euro je Quadratmeter Praxisfläche für höchstens 250 Quadratmeter über ein Jahr, dazu einmalig bis zu 10.000 Euro für Umzug und Neuausstattung. Anträge waren vom 1. Januar bis 31. März 2025 einzureichen. Die Richtlinie gilt bis zum 1. Oktober 2027; über eine Fortsetzung wird nach einer Evaluierung des Pilotprojekts entschieden.

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