Berät der Chatbot unsere Interessenten zu Tarifen?+
Nein, und das ist Absicht. Der Bot empfiehlt keinen Tarif, bewertet keinen bestehenden Vertrag und beantwortet keine Deckungsfrage. Der Grund liegt in Ihrer Pflichtenlage: § 61 Absatz 1 VVG verlangt Befragung, Beratung und die Gründe für jeden erteilten Rat, § 62 VVG die Übermittlung in Textform. Ein Rat, der im Chat entsteht, wäre ein Rat ohne Beratungsgrundlage und ohne Dokumentation.
Kann der Chatbot erklären, dass wir Makler und nicht Vertreter sind?+
Ja, und diese Frage wird bei Ihnen oft als eine der ersten gestellt. Der Bot gibt den gesetzlichen Unterschied wieder: Der Versicherungsvertreter ist nach § 59 Absatz 2 VVG von einem Versicherer mit der Vermittlung betraut, der Versicherungsmakler übernimmt sie nach § 59 Absatz 3 VVG für den Auftraggeber, ohne damit betraut zu sein. Auf Wunsch ergänzt er das Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1985 (IVa ZR 190/83).
Kann der Chatbot auf unseren Eintrag im Vermittlerregister verweisen?+
Ja. Das Vermittlerregister nach § 11a GewO führt die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer als Registerbehörde; die technische Umsetzung läuft gemeinsam über die DIHK-Plattform. Die gewerbebezogenen Daten sind frei einsehbar. Sie hinterlegen Ihre Registrierungsnummer, der Bot nennt sie auf Nachfrage — ein Vertrauensanker, der nicht von Ihrer eigenen Darstellung abhängt.
Nimmt der Chatbot eine Schadenmeldung rechtsverbindlich entgegen?+
Nein. Der Bot ist weder Versicherer noch dessen Empfangsvertreter und ersetzt keine Anzeige gegenüber dem Versicherer. Er nimmt die Schilderung strukturiert auf und übergibt sie Ihrem Büro — und sagt das selbst, sinngemäß „Ich lege den Vorgang an und leite ihn weiter; die Meldung an den Versicherer läuft über das Büro." Die Formulierung ist konfigurierbar; wir empfehlen, sie stehen zu lassen.
Kann der Chatbot erklären, wie eine Schadenmeldung bei uns abläuft?+
Ja, das ist der wichtigste Einsatz. Sie hinterlegen den Ablauf so, wie er in Ihrem Büro läuft: welche Angaben Sie brauchen, welche Unterlagen helfen, wann eine Rückmeldung kommt, was der Kunde in der Zwischenzeit tun oder unterlassen sollte. Eine Frage wie „Bei mir ist gestern Abend die Waschmaschine ausgelaufen — was mache ich jetzt?" bekommt so sofort eine Ablauf-Antwort.
Was passiert mit Meldungen, die nachts oder am Wochenende eingehen?+
Sie werden vollständig aufgenommen und sofort per E-Mail oder Webhook übergeben — eine automatische Weiterleitung, bei der jeder neue Vorgang direkt an Ihr System geht. Für Schadenvorgänge können Sie eine eigene Zieladresse festlegen. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, wann sich das Büro meldet.
Kollidiert ein Chatbot mit unserer Beratungs- und Dokumentationspflicht?+
Nur, wenn der Bot berät. Die Pflichten aus §§ 60 bis 62 VVG knüpfen an den erteilten Rat an, § 63 VVG macht daraus eine Haftung. Ob die Nutzung eines Aufnahme-Werkzeugs diese Kette berührt, hängt von Ihrer Konfiguration ab — deshalb hinterlegen Sie keine Tarifaussagen oder Deckungseinschätzungen in der Wissensbasis. Für Ihren konkreten Aufbau ziehen Sie bitte eigene rechtliche Beratung hinzu.
Kann der Chatbot unsere Erstinformation nach § 15 VersVermV ausliefern?+
Er kann sie verlinken und im Gespräch darauf hinweisen. § 15 VersVermV verlangt beim ersten Geschäftskontakt unter anderem Angaben zu Name und Geschäftsanschrift, zur Registrierungsnummer, zur Anschrift der Schlichtungsstelle und zur Art der Vergütung. Ob ein Chat-Kontakt bereits ein erster Geschäftskontakt im Sinne der Vorschrift ist, klären Sie mit Ihrer rechtlichen Beratung — Smartwebchat ersetzt die Erstinformation nicht.
Darf der Chatbot beantworten, was unsere Beratung den Kunden kostet?+
Er gibt wieder, was Sie hinterlegen, und die Grundaussage steht ohnehin fest: Die Vergütung ist als Courtage im Beitrag enthalten und wird vom Versicherer gezahlt. Konkrete Beträge oder Aussagen zu einzelnen Verträgen gehören nicht in die Wissensbasis. Die Frage „Was kostet mich das?" beantwortet der Bot auf der Ebene des Modells, nicht des Vertrags.
Wir arbeiten auf Honorarbasis — passt der Bot dazu?+
Ja, an der Funktion ändert die Vergütungsform nichts. Wichtig ist die Sauberkeit der Darstellung: Der Versicherungsberater bedarf nach § 34d Absatz 2 GewO einer eigenen Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer, muss ohne wirtschaftliche Abhängigkeit vom Versicherer tätig sein und darf sich nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Arbeiten Sie unter dieser Erlaubnis, hinterlegen Sie das entsprechend.
Darf der Chatbot Rabatte oder eine Wechselprämie in Aussicht stellen?+
Nein, und das ist keine Stilfrage. § 48b VAG untersagt Versicherungsunternehmen und Vermittlern, Versicherungsnehmern Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen. Ein Bot, der als Gesprächsanreiz eine Prämie andeutet, würde genau ein solches Versprechen erzeugen. Der Standard-Aufbau enthält keine Anreiz-Formulierungen dieser Art.
Kann der Chatbot den Ablauf eines Maklerwechsels erklären?+
Ja. Das ist reine Ablauf-Information und deshalb genau der Stoff für eine Website. Der Bot erklärt, dass beim Wechsel der Betreuung der bestehende Versicherungsvertrag nicht gekündigt wird, welche Unterlagen Ihr Büro benötigt und wie lange der Vorgang dauert. Maklervertrag und Maklervollmacht werden nicht im Chat geschlossen.
Was passiert mit Gesundheits-, Vertrags- und Bankdaten im Chat?+
Der Bot fragt sie nicht ab. Gesundheitsangaben aus Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallanfragen sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt; er verweist auf das persönliche Gespräch, wenn jemand von sich aus ausholt. Vertragsnummern, Beitrags- und Bankdaten ebenso wenig. Was trotzdem geschrieben wird, steht im Gesprächsverlauf — dieser wird nach 30 Tagen automatisch gelöscht, die Kontaktanfrage bleibt bis zur Löschung durch Ihr Büro.
Wo laufen die Daten, und gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?+
Der Betrieb läuft innerhalb der EU, bei der Hetzner Online GmbH; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO wird bereitgestellt. Anders als bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern folgt die Vertraulichkeit im Maklerbüro nicht aus einer eigenen strafbewehrten Berufsordnung, sondern aus dem Maklervertrag und dem Datenschutzrecht — geprüft wird deshalb entlang von Verarbeitungsort, Auftragsverarbeitung und Datensparsamkeit.
Lässt sich der Chatbot an unser Maklerverwaltungsprogramm anbinden?+
Technisch möglich, aber nicht Teil der Basis. Standardmäßig übergibt Smartwebchat Vorgänge per E-Mail oder Webhook — eine automatische Weiterleitung sofort an ein Zielsystem. Ob Ihr MVP eingehende Vorgänge über eine Schnittstelle annimmt, hängt vom Hersteller ab. Eine vorkonfigurierte Anbindung an ein Maklerverwaltungsprogramm, an Versicherer-Systeme oder an Branchenstandards des Versicherungsvertriebs gibt es nicht — wir sichern sie ausdrücklich nicht zu.
Kann der Chatbot Anfragen nach Sparten trennen?+
Ja. Sie legen fest, welche Bereiche Ihr Büro betreut — etwa Gewerbe und Privat oder feiner nach Kfz, Sach, Haftpflicht, Kranken und betrieblicher Altersversorgung. Der Bot fragt zu Beginn danach und übergibt an die Adresse oder den Webhook, den Sie für diesen Bereich hinterlegt haben.
Wie lange dauert die Einrichtung, und wer pflegt die Inhalte danach?+
Die Einrichtung dauert Stunden, nicht Wochen: Bürodaten, betreute Sparten, Schadenablauf, Erreichbarkeiten und die Zieladressen für die Übergabe. Danach ändern Sie die Texte selbst, im Browser und ohne Entwicklerhilfe. Für die Pflege bringt dieses Segment einen eingebauten Anlass mit: Wer ohnehin seine Weiterbildung nach § 34d Absatz 9 GewO dokumentiert, kann bei derselben Gelegenheit prüfen, ob die hinterlegten Abläufe und Zuständigkeiten noch stimmen.